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Große Dachflächen besser nutzen: Solaranlagen und Co.

Industrie- und Gewerbedächer in Deutschland bieten zahlreiche große Flächen, die besser genutzt werden könnten. Vor allem Photovoltaikanlagen stehen dabei im Fokus, aber auch Dachbegrünungen oder Aufenthaltsbereiche kommen in Frage. Aus der Perspektive des Brandschutzes könnten Bauherren gleich morgen mit solchen Projekten loslegen.


Ob Dachbegrünung, Freizeitbereich für Mitarbeite oder Solaranlage: Großflächige Dächer von Gewerbe-, Logistik- und Industriegebäuden werden viel zu wenig genutzt.
Ob Dachbegrünung, Freizeitbereich oder Solaranlage: Großflächige Dächer von Gewerbe-, Logistik- und Industrieimmobilien könnten mehr genutzt werden.

Unternehmer Mustermann freut sich: Nachdem er das Flachdach seines Industriegebäudes umgebaut hat, sind seine Mitarbeiter zufriedener, kann die Natur ein stückweit aufatmen und sind seine Stromkosten beträchtlich gesunken. Was passiert ist? Wo vorher Trostlosigkeit auf dem Dach herrschte, gibt es heute einen Pausen- und Erholungsbereich für die Beschäftigten, sorgt eine extensive Begrünung für eine bessere Umwelt und erzeugen Solarmodule den benötigten Strom für den Betrieb. Natürlich zeigt dieses ausgedachtes Beispiel eine ideale Kombination an unterschiedlichen Nutzungen für ein Dach, es gibt aber auch ein Gefühl dafür, welches Potenzial Dächer bieten können. Bezogen auf die Anzahl der Dächer, sind die Voraussetzungen sehr gut: Im Zuge einer Untersuchung erfasste das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS deutschlandweit 120.150 Gebäude in gewerblicher Bodennutzung ab 2.000 Quadratmeter Gebäudegrundfläche. Also Dachflächen im Überfluss.


4571 Quadratkilometer Dächer und Fassaden könnten in Deutschland mit PV-Anlagen bedeckt werden.

Warum die Nutzung von Firmendächern, und hier insbesondere die Solarenergie, noch keinen Siegeszug angetreten hat, mag viele Gründe haben, ob Bürokratie, Statik, Verteilnetz oder Wirtschaftlichkeit. Uns interessieren die Aspekte des Bauordnungsrechts bzw. des Brandschutzes: Behindern gesetzliche Vorgaben den Bau von PV-Anlagen? Stellen Anforderungen an den Brandschutz unüberwindbare Hürden für Bauherren dar?


Mustergültig: Bauordnungen und Solaranlagen


Die gute Nachricht für Bauherren: Grundsätzlich benötigen großflächige Solaranlagen auf Dächern keine Baugenehmigung, denn sie sind verfahrensfrei. Dennoch muss der Bauherr geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten, die an solche Anlagen gestellt werden.


Darüber hinaus gibt es in den meisten Bundesländern eine sogenannte Solarpflicht, wie zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Das bedeutet, wird ein Gebäude neu errichtet, muss je nach Größe der Dachfläche ein bestimmter Anteil mit Photovoltaik genutzt werden.


Abstand halten! Vorschriften zum Brandschutz


Genehmigungsfreie Solaranlage, das klingt doch schon einmal gut. Aber wie steht es um die Vorgaben zum Brandschutz? Auch hier entsteht nicht der Eindruck, vor einem ausufernden Gesetzesdschungel zu stehen. So bleiben unter bestimmten Bedingungen „Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung und Solaranlagen an bestehenden Gebäudenbei der Bemessung von Abstandsflächen außer Betracht. Abstandsflächen sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen sowie zwischen Gebäuden untereinander eingehalten werden müssen.


Trotzdem sind Solaranlagen so anzuordnen und zu errichten, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Das soll vor allem dadurch erreicht werden, dass Abstände zu Brandwänden und zu Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, eingehalten werden müssen.

Weiterhin ist beim baulichen Brandschutz zu beachten, das brennbare Leitungen nicht über Brandwände hinweggeführt werden dürfen. Ausnahmen dafür sind aber in Einzelfällen möglich. Innerhalb von Gebäuden sind DC-Leitungen brandgeschützt zu verlegen.


Nur 20 Prozent der Dächer von Gewerbe- und Logistikimmobilien werden für PV-Anlagen genutzt.

Großflächige PV-Anlagen: Handlungsempfehlungen der Feuerwehr


Und was hat es mit dem Mythos auf sich, dass Solaranlagen das Brandrisiko erhöhen? Nicht viel: Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) haben gezeigt, dass nur etwa 0,006 Prozent der Photovoltaikanlagen zu einem Brand mit nennenswertem Schaden führen. Häufigste Brandursache ist dabei eine fehlerhafte Installation der Solaranlage, gefolgt von Produkt- und Planungsmängeln. Um der Gefahr eines Brandes vorzubeugen sollte also der Errichtung, Produktqualität und Konzeption besondere Beachtung geschenkt werden.


Im laufenden Betrieb ist zudem auf eine kontinuierliche Wartung, Überprüfung und Reinigung zu achten – an dieser Stelle ist der organisatorische Brandschutz wichtig, denn es muss festgelegt werden, welche Person im Betrieb sich um diese Belange kümmert.


Und wenn's doch einmal brennt? Dann kommt die Feuerwehr und löscht – entgegen einer immer noch verbreiteten falschen Annahme, dass sie Gebäude mit PV-Anlagen einfach abbrennen lässt. Zum Brandrisiko bzw. zum Brandschutz stellt die Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) in ihrer Fachempfehlung „Umgang mit Photovoltaikanlagen“ klar, dass prinzipiell keine Bedenken in Bezug auf Photovoltaik-Anlagen bestehen. Sie sind „als Bestandteil der üblichen, elektrischen Infrastruktur des Gebäudes anzusehen und stellen deshalb in nahezu allen Fällen keine grundsätzlichen, weiteren Anforderungen an Brandschutzkonzepte.“


Aber natürlich geben AGBF und DFV Empfehlungen, welche den abwehrenden Brandschutz verbessern. Auch hier geht es um Abstandsregelungen, zum Beispiel zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bzw. Öffnungen zur Rauchableitung oder zu Lichtkuppeln. Ebenso wichtig ist die Untergliederung von großen Solarflächen in einzelne Bereiche mit Laufwegen dazwischen, die gleichtzeitig eine Brandsbreitung behindern. Weitere Empfehlungen finden sich beispielsweise zu Blitzschutzanlagen oder Feuerwehrschaltern.


PV-Module auf Dächern von Logistik- und Industriegebäuden könnten 36 GigawattStrom erzeugen.

Harte Bedachung: Es grünt so grün Soll neben einer PV-Anlage auch noch eine Dachbegrünung installiert werden, kommen weitere Anforderungen an den Brandschutz dazu. In der Ausführung der Begrünung kommen dabei in der Regel extensive, also niedrigwachsende Begrünungen zum Einsatz. Ziel in Bezug auf den Brandschutz ist es, eine solche Begrünung als harte Bedachung herzustellen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Wie ein Gründach und Brandschutz zusammenpassen“.


Fazit:

Die grundsätzlichen gesetzlichen Vorgaben zur Installation einer großflächigen PV-Anlage sind überschaubar, auch der Umfang an Maßnahmen in Bezug auf den vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz hält sich in Grenzen. Der wichtigste Faktor, um Brände bei großen PV-Anlagen zu verhindern, ist eine fachgerechte Installation und Wartung unter der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Zusammenspiel mit dem vorbeugenden Brandschutzes geht von großflächigen Solaranlagen kein erhöhtes Brandrisiko aus und kann im Brandfall der abwehrende Bradnschutz wirksame Löscharbeiten durchführen.


Weiterführende Lektüre:

Fachempfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV) Umgang mit Photovoltaikanlagen




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