Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Brandschutznachweises benötigt?
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Um für ein Gebäude nachzuweisen, dass das Baurecht hinsichtlich des Brandschutzes eingehalten wird, ist ein Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept als bautechnischer Nachweis erforderlich. Damit der Fachplaner diesen erstellen kann, werden verschiedene Unterlagen vom Bauherrn benötigt. Wir erklären, welche Unterlagen und Formulare von der Anfrage bis zur Nutzungsaufnahme erforderlich sind.

Das Bauvorhaben nimmt konkrete Züge an und die Planungen schreiten voran: Da Sie für das Bauvorhaben einen Brandschutznachweis benötigen, haben Sie auch schon einen Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz im Blick. Damit dieser ein Angebot erstellen und mit der Ausarbeitung eines Brandschutzkonzeptes oder -nachweises beginnen kann, benötigt er verschiedene Unterlagen. Der Umfang dieser Unterlagen kann je nach Komplexität und Art des Bauvorhabens variieren.
Diese Unterlagen werden für einen Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept benötigt
Auszug der Flurkarte
Amtlicher Lageplan eines ÖbVI
Baubeschreibung
Betriebsbeschreibung bei Nicht-Wohngebäuden
Grundrisse im dwg- und pdf-Format,
Ansichten und Schnitte im pdf-Format
Bei allen Geschossen, die nicht ebenerdig sind: Grundriss oder schematische Darstellung der Zugangsebene (normalerweise das Erdgeschoss)
Eingangsbestätigung der Bauaufsichtsbehörde
Zusätzliche Erläuterungen zu Unterlagen für die Erstellung eines Brandschutznachweises
Flurkarte: Offizielle topografische Landkarten finden Sie auf dem
Baubeschreibung: Zum Herunterladen oder zum Ausfüllen mit einem Formular-Assistenten: Hier finden Sie
Das Land Berlin bietet kein entsprechendes Formular, die Unterlage kann formlos erstellt werden. Ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz benötigt folgende Informationen für die Erstellung eines Brandschutznachweises oder -konzeptes:
Kurzbezeichnung des Vorhabens
Errichtung
Änderung
Nutzungsänderung
Baugrundstück
Gemarkung
Flur,
Flurstück,
Adresse
usw.
Bauherrin / Bauherr / Bauherrengemeinschaft
Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser
Gebäudeklasse
Baustoffe / Konstruktion (zu verwendende Bauprodukte, Bauteile, Bauarten, Feuerwiderstand)
Tragkonstruktion, z. B. Kellerwände außen / innen
Außenwände
Außenputz / Außenwandbekleidung
Trennwände
Decken
Tragwerk des Daches
Dachhaut, z. B. Schiefer, Ziegel oder Schilfrohr
Treppen
Treppenräume
Fenster
Feuerstätten
Anzahl
Verwendungszweck
bei Sonderbauten: Brennstoffart
Sonstige Anlagen zur Wärmeversorgung oder haustechnische Anlagen
Solaranlagen
Wärmepumpen
raumlufttechnische Anlagen
Klimaanlagen
usw.
Nennleistung der Anlage
Erschließung
Grundstück liegt unmittelbar an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche
Zufahrt erfolgt über anderes Grundstück
Zufahrt ist rechtlich gesichert
Zufahrt ist befahrbar
Betriebsbeschreibung: Für gewerbliche Bauvorhaben, Industrieanlagen und Sonderbauten (z. B. Pflege- oder Versammlungsstätten) ist eine Betriebsbeschreibung notwendig. Diese beschreibt detailliert die Art der Nutzung, die Abläufe und das Gefahrenpotenzial des Gebäudes bzw. der Nutzung. Hier finden Sie
Für das Land Berlin gibt es ein solches Formular nicht, hier erfolgt die Betriebsbeschreibung formlos. Ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz benötigt folgende Informationen für die Erstellung eines Brandschutznachweises oder -konzeptes:
Kurzbezeichnung des Vorhabens
Errichtung
Änderung
Nutzungsänderung
Baugrundstück
Gemarkung
Flur,
Flurstück,
Adresse
usw.
Bauherrin / Bauherr / Bauherrengemeinschaft
Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser
Genaue Bezeichnung des beantragten Vorhabens
Art des Betriebes oder der Anlage
Erzeugnisse
Betriebszeit
an Werktagen
an Sonn- und Feiertagen
Zahl der Beschäftigten
Abfallstoffe
Menge
Lagerung
Antrag für die Prüfung des Konzepts durch eine/n Prüfingenieur/-in für Brandschutz
Das Brandschutznachweis- oder konzept muss geprüft werden? Dies kann durch die Bauaufsichtsbehörde oder einen Prüfingnieuer für Brandschutz geschehen. In der Regel prüft das Bauamt Regelbauten, der Prüfingenieur für Brandschutz Sonderbauten und alles andere.
Die Kontaktdaten der Prüfingenieure für Brandschutz in Berlin und Brandenburg sowie die passenden Antragsformulare, die bereits mit der Adresse des von Ihnen gewählten Prüfingenieurs für Brandschutz ausgefüllt sind, stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Zum Bauantrag: die Erklärung zum Brandschutznachweis
In Brandenburg ist zusätzlich zu den Genehmigungsunterlagen die Erklärung zum Brandschutznachweis einzureichen. Mit diesem formellen Dokument bestätigt der Ersteller des Brandschutznachweises gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, dass die geltenden baurechtlichen Brandschutzvorschriften in der Planung eingehalten werden.
Für das Land Brandenburg finden Sie hier
Bei Fertigstellung des Gebäudes
Ein Prüfingenieur für Brandschutz bestätigt gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, dass die die Prüf- und Überwachungstätigkeit sowie das Verfahren abgeschlossen ist. Eine Nutzungsaufnahme kann somit durch eine Freigabe der Bauaufsicht stattfinden.
Wichtig zu wissen: In Berlin muss das Brandschutzkonzept oder der Brandschutznachweis nur bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 bauaufsichtlich geprüft sein. In Brandenburg fällt hier sogar die Gebäudeklasse 4 heraus.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Regelbauten in Berlin in der Gebäudeklasse 1 bis 3 nicht zusätzlich durch einen Prüfingenieur geprüft werden müssen, in Brandenburg trifft das auf Regelbauten in der Gebäudeklasse 1- 4 zu. Im Land Brandenburg ist für Gebäude der Gebäudeklasse 4 die Nutzungsaufnahme durch einen qualifizierten Brandschutzplaner zu bescheinigen:

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