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Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Brandschutznachweises benötigt?

  • vor 7 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Um für ein Gebäude nachzuweisen, dass das Baurecht hinsichtlich des Brandschutzes eingehalten wird, ist ein Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept als bautechnischer Nachweis erforderlich. Damit der Fachplaner diesen erstellen kann, werden verschiedene Unterlagen vom Bauherrn benötigt. Wir erklären, welche Unterlagen und Formulare von der Anfrage bis zur Nutzungsaufnahme erforderlich sind.


Für die Planung eines Gebäudes sind neben Kreativität auch bautechnische Nachweise notwendig, wie z. B. ein Brandschutznachweis.
Für die Planung eines Gebäudes sind neben Kreativität auch bautechnische Nachweise notwendig, wie z. B. ein Brandschutznachweis.

Das Bauvorhaben nimmt konkrete Züge an und die Planungen schreiten voran: Da Sie für das Bauvorhaben einen Brandschutznachweis benötigen, haben Sie auch schon einen Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz im Blick. Damit dieser ein Angebot erstellen und mit der Ausarbeitung eines Brandschutzkonzeptes oder -nachweises beginnen kann, benötigt er verschiedene Unterlagen. Der Umfang dieser Unterlagen kann je nach Komplexität und Art des Bauvorhabens variieren.

Diese Unterlagen werden für einen Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept benötigt


  • Auszug der Flurkarte

  • Amtlicher Lageplan eines ÖbVI

  • Baubeschreibung

  • Betriebsbeschreibung bei Nicht-Wohngebäuden

  • Grundrisse im dwg- und pdf-Format,

  • Ansichten und Schnitte im pdf-Format

  • Bei allen Geschossen, die nicht ebenerdig sind: Grundriss oder schematische Darstellung der Zugangsebene (normalerweise das Erdgeschoss)

  • Eingangsbestätigung der Bauaufsichtsbehörde


Zusätzliche Erläuterungen zu Unterlagen für die Erstellung eines Brandschutznachweises


Flurkarte: Offizielle topografische Landkarten finden Sie auf dem


Baubeschreibung: Zum Herunterladen oder zum Ausfüllen mit einem Formular-Assistenten: Hier finden Sie


Das Land Berlin bietet kein entsprechendes Formular, die Unterlage kann formlos erstellt werden. Ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz benötigt folgende Informationen für die Erstellung eines Brandschutznachweises oder -konzeptes:


  • Kurzbezeichnung des Vorhabens

    • Errichtung

    • Änderung

    • Nutzungsänderung

  • Baugrundstück

    • Gemarkung

    • Flur,

    • Flurstück,

    • Adresse

    • usw.

  • Bauherrin / Bauherr / Bauherrengemeinschaft

  • Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser

  • Gebäudeklasse

  • Baustoffe / Konstruktion (zu verwendende Bauprodukte, Bauteile, Bauarten, Feuerwiderstand)

    • Tragkonstruktion, z. B. Kellerwände außen / innen

    • Außenwände

    • Außenputz / Außenwandbekleidung

    • Trennwände

    • Decken

    • Tragwerk des Daches

    • Dachhaut, z. B. Schiefer, Ziegel oder Schilfrohr

    • Treppen

    • Treppenräume

    • Fenster

  • Feuerstätten

    • Anzahl

    • Verwendungszweck

    • bei Sonderbauten: Brennstoffart

  • Sonstige Anlagen zur Wärmeversorgung oder haustechnische Anlagen

    • Solaranlagen

    • Wärmepumpen

    • raumlufttechnische Anlagen

    • Klimaanlagen

    • usw.

    • Nennleistung der Anlage

  • Erschließung

    • Grundstück liegt unmittelbar an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche

    • Zufahrt erfolgt über anderes Grundstück

    • Zufahrt ist rechtlich gesichert

    • Zufahrt ist befahrbar


Betriebsbeschreibung: Für gewerbliche Bauvorhaben, Industrieanlagen und Sonderbauten (z. B. Pflege- oder Versammlungsstätten) ist eine Betriebsbeschreibung notwendig. Diese beschreibt detailliert die Art der Nutzung, die Abläufe und das Gefahrenpotenzial des Gebäudes bzw. der Nutzung. Hier finden Sie


Für das Land Berlin gibt es ein solches Formular nicht, hier erfolgt die Betriebsbeschreibung formlos. Ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz benötigt folgende Informationen für die Erstellung eines Brandschutznachweises oder -konzeptes:


  • Kurzbezeichnung des Vorhabens

    • Errichtung

    • Änderung

    • Nutzungsänderung

  • Baugrundstück

    • Gemarkung

    • Flur,

    • Flurstück,

    • Adresse

    • usw.

  • Bauherrin / Bauherr / Bauherrengemeinschaft

  • Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser

  • Genaue Bezeichnung des beantragten Vorhabens

    • Art des Betriebes oder der Anlage

    • Erzeugnisse

  • Betriebszeit

    • an Werktagen

    • an Sonn- und Feiertagen

  • Zahl der Beschäftigten

  • Abfallstoffe

    • Menge

    • Lagerung


Antrag für die Prüfung des Konzepts durch eine/n Prüfingenieur/-in für Brandschutz

Das Brandschutznachweis- oder konzept muss geprüft werden? Dies kann durch die Bauaufsichtsbehörde oder einen Prüfingnieuer für Brandschutz geschehen. In der Regel prüft das Bauamt Regelbauten, der Prüfingenieur für Brandschutz Sonderbauten und alles andere.


Die Kontaktdaten der Prüfingenieure für Brandschutz in Berlin und Brandenburg sowie die passenden Antragsformulare, die bereits mit der Adresse des von Ihnen gewählten Prüfingenieurs für Brandschutz ausgefüllt sind, stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:



Brandschutz erfüllt? Ein Brandschutznachweis gehört zu den Grundlagen eines Bauprozesses.
Brandschutz erfüllt? Ein Brandschutznachweis gehört zu den Grundlagen eines Bauprozesses.

Zum Bauantrag: die Erklärung zum Brandschutznachweis


In Brandenburg ist zusätzlich zu den Genehmigungsunterlagen die Erklärung zum Brandschutznachweis einzureichen. Mit diesem formellen Dokument bestätigt der Ersteller des Brandschutznachweises gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, dass die geltenden baurechtlichen Brandschutzvorschriften in der Planung eingehalten werden.


Für das Land Brandenburg finden Sie hier

Bei Fertigstellung des Gebäudes


Ein Prüfingenieur für Brandschutz bestätigt gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, dass die die Prüf- und Überwachungstätigkeit sowie das Verfahren abgeschlossen ist. Eine Nutzungsaufnahme kann somit durch eine Freigabe der Bauaufsicht stattfinden.


Wichtig zu wissen: In Berlin muss das Brandschutzkonzept oder der Brandschutznachweis nur bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 bauaufsichtlich geprüft sein. In Brandenburg fällt hier sogar die Gebäudeklasse 4 heraus.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Regelbauten in Berlin in der Gebäudeklasse 1 bis 3 nicht zusätzlich durch einen Prüfingenieur geprüft werden müssen, in Brandenburg trifft das auf Regelbauten in der Gebäudeklasse 1- 4 zu. Im Land Brandenburg ist für Gebäude der Gebäudeklasse 4 die Nutzungsaufnahme durch einen qualifizierten Brandschutzplaner zu bescheinigen:

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