Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept?
Aktualisiert: 6. Sept. 2021
Bei dieser Definition scheiden sich die Geister.
Ein Brandschutznachweis wird für ein Gebäude ohne besondere Nutzung (z.B. Wohnen), ein Brandschutzkonzept wird für Sonderbauten (Hochhaus, Verkaufsstätte, Beherbergungsstätte, …) erstellt.
Gleichzeitig spricht die Musterbauordnung ausschließlich von einem Brandschutznachweis als bautechnischen Nachweis. Damit meint sie einen Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept.