Für Ihre Gebäude benötigen Sie einen Brandschutznachweis. Oder doch ein Brandschutzkonzept? In beiden Fällen soll bautechnisch nachgewiesen werden, dass die Genehmigungsplanung die bauaufsichtlich notwendigen Brandschutzanforderungen erfüllt. Trotzdem kann die Verwendung der Begriffe in der Praxis zu Verwirrung führen. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Eine Frage der Sichtweise
Bei dieser Definition scheiden sich die Geister. Ein Brandschutznachweis wird für ein Gebäude ohne besondere Nutzung (z.B. Wohnen), ein Brandschutzkonzept wird für Sonderbauten (Hochhaus, Verkaufsstätte, Beherbergungsstätte, …) erstellt.
Gleichzeitig spricht die Musterbauordnung ausschließlich von einem Brandschutznachweis als bautechnischen Nachweis. Damit meint sie einen Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept.
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