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Ambulante Pflege im Dachgeschoss

Aktualisiert: 16. Nov. 2022

In einem Dachgeschoss eines ehemaligen Fabrikgebäudes wurden ein ehemaliger Kirchenraum, ein Büro und ein Atelier in zwei Pflege-Wohngemeinschaften umgebaut, um Menschen in ambulanter Intensivpflege Einzug zu gebieten.


Foto: Jonas Friedrich


Ein Produktionsgebäude in Berlin-Lichtenberg.

Erbaut 1908.

Massive, tragende Außenwände aus Mauerwerk, die durch Stahlbetondecken ergänzt wurden. Im Jahr 2000 wurde der bestehende Dachstuhl als stützenloses Leimbinder-Pfettendach errichtet. Auf einer Fläche von zunächst 780 m² und schließlich weiteren 550 m² werden 20 pflegebedürftige Menschen in unterschiedlichen Pflegegraden an 7 Tagen 24 Stunden betreut und ambulant gepflegt.

Das Gebäude ist eine Geb#ude der Gebäudeklasse 5 und aufgrund der Art der Nutzung ein Sonderbau.

Die Berliner Bauordnung in Verbindung mit der Wohnformen-Richtlinie setzt hier auf wesentliche Schwerpunkte im Brandschutz:

  • Zuverlässigkeit des Bauwerkes: Sicherstellung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen für die Geschossdecke und die Trennwände zwischen den Bereichen

  • Sicherstellung der baulichen horizontalen und vertikalen Rettungswege und deren bauordnungsrechtlichen Anforderung an die Umfassungswände

  • Sicherstellung von Rauchfreiheit im Bereich der vertikalen Rettungswege durch die Herstellung bauordnungsrechtlich konformer Öffnungsabschlüsse im Treppenraum

  • Brandfrüherkennung für die Nutzer

  • Organisatorische Maßnahmen zur Rettung durch das Personal


Bauordnungsrechtlich wird durch den anlagentechnischen Brandschutz sichergestellt, dass in beiden Nutzungseinheiten und allen Bereichen eine Brandfrüherkennung vorhanden ist und sicher funktioniert, um im Brandfall eine rechtzeitige Evakuierung des betroffenen Bereichs einzuleiten.

Darüber hinaus wurde einer der beiden vorhandenen Personenaufzüge im Treppenraum von einer statische Brandfallsteuerung in einen Aufzug mit verlängerter Betriebszeit geändert.


Für die Nutzungseinheit wurde im besonderen Maß auf die Räumung im Brandfall und eine Vorgabe des erforderlichen Betreuungsschlüssels ausgearbeitet.


Die Berliner Bauordnung in Verbindung mit der Wohnformen-Richtlinie bieten eine Möglichkeit Pflege-Wohneinheiten für pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen in Gebäudebereichen herzustellen, die zunächst nicht für diese spezifische Nutzung geeignet erscheinen. Nur so können kurzfristig ambulante Einrichtungen in bestehenden Gebäuden geschaffen werden, die für diese Zielgruppe ein einen besonderen Stellenwert aufweisen.



(Der vollständige Beitrag wurde im Feuertrutz Magazin, 05.2022, Ausgabe Oktober, veröffentlicht)






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