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Fassadenbegrünung und Brandschutz

Begrünte Fassaden tragen nicht nur zur optischen Aufwertung des städtischen Lebensraumes bei, sondern können auch einen wirkungsvollen Beitrag zur Verbesserung des Klimas leisten. Deshalb werden sie zunehmend in stadtplanerischen Strategien zur Entwicklung grüner Infrastrukturen eingebettet. Was politisch gewollt ist, führt aber auch zu einer neuen Diskussion: Wie wirkt sich die Brandlast von Grünfassaden auf die Brandgefahr für Gebäude aus und welche Maßnahmen sollten beim vorbeugenden Brandschutz getroffen werden?


Man sieht eine Fassadenbegrünung. Begrünte Fassaden verbessern das Klima in der Stadt.
Für Fassadenbegrünung gibt es noch keine technischen Regeln.

Fassadenbegrünung: Sind Pflanzen eigentlich Bauprodukte?


Die Antwort auf diese Frage ist einfach, zieht aber letztlich eine fehlende gesetzliche Grundlage zu diesem Thema nach sich: Nein, Pflanzen sind keine Bauprodukte im Sinne der Bauordnung. Technische Baubestimmungen und DIN-Normen zum Brandschutz bei der Fassadenbegrünung gibt es bislang nicht (Stand: Juni 2025) – im Gegensatz zu Dachbegrünungen, für welche bereits konkrete technische Regeln existieren.


Die Schutzziele in Bezug auf den Brandschutz sind somit allgemeiner Natur. In der Bauordnung für Berlin heißt es, dass „bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“


Was das genau für die Installation einer Fassadenbegrünung für ein Bauprojekt bedeutet, muss also brandschutztechnisch im Einzelfall betrachtet werden. Die Anforderungen in Bezug auf begrünungsfreie Bereiche, die Größe der begrünten Bereiche, die Außenwand, den Abstand von Außenwand und Rankhilfe sowie andere Kriterien müssen inviduell festgelegt werden.


Dabei können sich Bauherren, Architekten und Fachplaner an verschiedenen Fachempfehlungen zu diesem Thema orientieren. Diese hat der Bundesverband Gebäude-Grün e. V. (BuGG) in seiner Fachinformation „Anforderungen an Brandschutz bei Dach- und Fassadenbegrünungen“ zusammengefasst. Diese gibt einen Überblick über den Stand des Brandschutzes bei Gebäudebegrünungen.


Fassadenbegrünungen verbessern die Lebensqualität.

Rankhilfen und Begrünungssysteme


Einfacher ist es, Aussagen zu wandgebundenen Rankhilfen oder Begrünungssystemen bei Fassadenbegrünungen zu treffen: Diese sind mit der Außenwand verankert und somit mit der Außenfassade verbunden. Und auch für Außenwandbekleidungen und die Oberflächen von Außenwänden ergeben sich brandschutztechnische Anforderungen aus der Bauordnung für Berlin. So müssen wandgebundene Rankhilfen oder Begrünungssystemen unter anderem die gleichen Anforderungen an den Brandschutz wie die Fassade erfüllen. Das bedeutet, sie müssen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 normalentflammbar und bei Gebäuden ab sieben Meter Höhe – also bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 – schwerentflammbar sein. Bei Sonderbauten müssen sie grundsätzlich nichtbrennbar hergestellt werden. Hierbei bleiben die Pflanzen zunächst außer Betracht.


Fassadengrün: Fähigkeit zur Selbstlöschung Da Fassadenplfanzen prinzipiell normal entflammbar sind, können sie zu einer Brandausbreitung in der Höhe und Breite beitragen. Zudem sind Pflanzen wachsende und sich verändernde Lebewesen, wodurch die Brandlast des Fassadengrüns einer ständigen Veränderung unterliegt.


Grundsätzlich lässt sich feststellen, das gesunde, gut gepflegte Pflanzen mit einem hohen Feuchtigkeitsgehalt eine lange Zeit und große Hitze benötigen, bevor sie in Brand geraten. Zudem fällt bei einem Brand die Wärmeentwicklung gering aus. In Brandversuchen wurde außerdem fetgestellt, dass sich die Brandweiterleitung nur im geringen Maß in der Horizontalen ausbreitet. Darüber hinaus besteht die Chance, dass bei vitalen Pflanzen der Brand von selbst erlischt.


Im Gegensatz dazu stehen abgestorbene, verholzte und trockene Pflanzenteile: Diese können sich schneller entzünden, da sie weniger oder kein Wasser enthalten. Gerät trockenes Pflanzenmaterial in Brand, brennt es schneller und intensiver als gesunde Pflanzenteile. Darüber hinaus kann es auch zu abrupten, kurzen Brandausbrüchen kommen.

Kein Brandschutz ohne Pflegekonzept


Zu einer Grünfassade gehört somit auch ein Pflege- und Bewässerungskonzept, welches darlegt, wie die Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt der Begrünung sowie die Art der Bewässerung aussehen. Dies muss gut geplant und realistisch umsetzbar sein.


Man sieht eine Fassadenbegrünung. Pflege und Wartung einer begrünten Fassade sind wichtig für den Brandschutz.
Gute Pflege einer begrünten Fassade ist wichtig.

Ziel hierbei ist es, die lebenden Bestandteile der Pflanze zu erhalten, verholzte und tote Bestandteile zu entfernen und durch Pflanzenwuchs unterschrittene Sicherheitsabstände fortlaufend wiederherzustellen.


Fazit: Trotz fehlender allgemein gültiger Regeln und Vorgaben für Fassadenbegrünungen lassen sich diese in Bezug auf den Brandschutz schon heute fachgerecht umsetzen. Dafür muss die Planung einer Fassadenbegrünung individuell und für jedes Bauprojekt betrachtet werden und bedarf einer guten Abstimmung aller Planungsbeteiligten.











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