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Hanf.Jute.Zellulose.Seegras.Stroh.

Schon mal was von NawaRos gehört?

Na..was?

Nachwachsende Rohstoffe.

Der Baustoff Holz ist mittlerweile als nachhaltiger umd nachwachsender Baustoff bekannt. Sogar die Bauordnung wurde so angepasst, dass auch Holz als brennbarer Baustoff in den Landesbauordnungen seinen Platz findet.


Aber was gibt es noch an nachwachsenden Rohstoffen?

Hanf.

Jute.

Zellulose.

Seegras.

Stroh.

Um nur einige zu nennen.


Jeder dieser Rohstoffe hat spezifische Eigenschaften in Bezug auf den Brandschutz.

Jedoch haben sie alle eine Eigenschaft gemeinsam: sie brennen schön!


Brennbare Baustoffe unterscheiden sich in Baustoffe der Baustoffklasse B2 (normal brennbar) und B3 (leicht entflammbar). Im Klartext heißt das, die Baustoffe der Baustoffklasse B2 sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich durch Zündquellen entflammen lassen und dann selbst weiterbrennen können. Hierzu gehören einige Fußbodenbeläge, Kunststoffe und auch Dachpappen.


Leicht entflammbare Baustoffe (B3) dürfen in Gebäuden nur dann eingebaut werden, wenn sie mit anderen Baustoffen so verbunden werden, dass die entstehenden Verbundwerkstoffe nicht mehr leicht entflammbar sind. Hierzu gehören Papier, Schaumkunststoffe und auch Stroh.


Doch zurück zu den nachwachsenden Rohstoffen.

Wie können diese Baustoffe ihren Platz in einem Gebäude finden?

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. in gekapselter Form: brennbare Baustoffe werden in weniger oder nicht brennbare Bauteile eingebaut, um sie zu „kapseln“.

2. in einer Sandwich- oder Mixform: Baustoffe werden mit weniger oder nicht brennbaren Bauteilen kombiniert, um sie in Maßen zu verbauen.

3. eine weitere Möglichkeit ist, den Baustoff dort einzubauen, wo er brandschutztechnisch nicht relevant ist, wie z.B. innerhalb einer Nutzungseinheit, oder, um das Prinzip umzukehren: wichtigen Bauteile nichtbrennbar gestalten, wie einen Betontreppenraumturm, um Rettungswege sicherzustellen.


Doch ein Rohstoff hat mehr als eine Eigenschaft.


Neben den vielen positiven Eigenschaften des Nachwachsens, bieten diese Rohstoffe auch andere Qualitäten ,wie die Schall- und Wärmedämmung.


Die Landesbauordnungen geben Aufschluss über die Nutzungsmöglichkeiten von Baustoffen und beschreiben diese in ihren Eigenschaften, wie hier in der Berliner Bauordnung die Brennbarkeit:

Hier ist festgeschrieben, dass „nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände aus brennbaren Baustoffen zulässig (sind), wenn sie als raumabschließende Bauteile feuerhemmend sind“. --> Hierbei handelt es sich um eine Sandwich- oder Mixform der Baustoffe.

Weiter liest man: „Das gilt jedoch nicht für brennbare Dämmstoffe in nichtbrennbaren geschlossenen Profilen der Außenwandkonstruktionen.“ --> Hierbei handelt es sich um die Kapselung der Baustoffe.

Und weiter: „Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein; Unterkonstruktionen aus normalentflammbaren Baustoffen sind zulässig, wenn die Anforderungen, dass Außenwände und Außenwandteile wie Brüstungen und Schürzen sind so ausgebildet sind, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lange begrenzt ist.“


Diese Formulierungen weisen im weiteren Verlauf zumeist aus, dass sie nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 gelten. Darüber hinaus sollen sie Möglichkeiten aufzeigen, wie der Einsatz für die Gebäudeklasse 4 und 5 zu handhaben ist.


Der erste Schritt in den Landesbauordnungen ist getan, dass Holz und andere nachwachsende Rohstoffe in Teilen eines Gebäudes genutzt werden können. In niedrigeren und kleineren Gebäuden mehr als in höheren und ausgedehnteren Gebäuden.

Dennoch ist noch viel zu tun, um diese Formulierungen so zu stecken, dass Nachhaltige, nachwachsende Rohstoffe, einen größeren Stellenwert in den Landesbauordnungen erhalten.


(Images Quellen: wix)



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