Wie ein Gründach und Brandschutz zusammenpassen
- tarelkin
- 23. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Juli
Alles grün auf Berliner Dächern oder geht da noch etwas? Lediglich 3,2 Prozent der Berliner Gebäude haben grüne Dächer oder begrünte Dachteilflächen mit mehr als zehn Quadratmetern. Um die Großstadt robuster für den Klimawandel zu machen, fördert das Land den Ausbau grüner Dachflächen. Was müssen Sie bei einem Gründach beachten, damit es dem Brandschutz entspricht?

Mehr Grün für eine lebenswerte Stadt
Begrünte Dächer bieten zahlreiche Vorteile vor dem Hintergrund zunehmender Wetterextreme. Sie kühlen durch Verdunstung, speichern Regenwasser, erhöhen die Qualität der Luft, haben eine dämmende Wirkung und funktionieren als Speicher von Kohlendioxid. Darüber hinaus bieten sie einen Lebensraum für Pflanzen, Vögel und Insekten. Das hat auch das Land Berlin erkannt und fördert den Ausbau begrünter Dachflächen mit dem Programm GründachPLUS.
Im 6. Änderungsgesetz der Bauordnung für Berlin wurde 2024 sogar eine Pflicht zur Dachbegrünung eingeführt: „Dächer mit einer Dachneigung bis zu 10 Grad, deren Dachfläche insgesamt größer als 100 Quadratmeter ist, sind zu begrünen. Es sei denn, dass dem eine andere Verwendung auf den Dächern entgegensteht.“
Für Bauherren und Architekten stellt sich dabei unter anderem die Frage, was beim Brandschutz zu beachten ist. Welche Vorkehrungen sind zu treffen? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?

Gründach: Extensive oder intensive Begrünung?
Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Dachbegrünungen: Extensive Gründächer haben eine dünne Substratschicht von 4 bis 15 Zentimeter, auf der trockenheitsverträgliche und pflegeleichte Pflanzen, wie zum Beispiel Sedum oder Moose, wachsen. Das Gewicht einer extensiven Begrünung liegt bei circa 80 bis 170 kg/m².
Im Gegensatz dazu steht die intensive Begrünung: Mit einem Gewicht ab 300 kg/m² ist sie deutlich schwerer. Die Höhe des Substrats beginnt bei circa 25 Zentimeter. Die Bepflanzung ist der ebenerdiger Gärten ähnlich und muss aufwändigerer gepflegt werden. Zudem ist eine intensive Begrünung nur auf Flachdächern möglich, während extensiv begrünte Dächer eine Dachneigung von bis zu 45 Grad aufweisen können.
Wie ordnet der Gesetzgeber nun diese Dachbegrünungen ein?
Berliner Bauordnung und Dachbegrünung
Die Bauordnung für Berlin schreibt vor, dass „bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Zudem besagt sie, dass „… Bedachungen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lange widerstandsfähig sein müssen (harte Bedachung).“
Da intensive Dachbegrünungen nur auf Flachdächern möglich sind, werden sie auf einer ausreichend stabilen Tragkonstruktion hergestellt. Im Neubau bedeutet dies zumeist, dass es sich um eine Stahlbetonplatte handelt, die an sich bereits die Anforderungen an eine harte Bedachung erfüllt. Darüber hinaus erfüllt die intensive Dachbegrünung aufgrund der Dicke der Substratschicht ebenfalls die Anforderung an eine harte Bedachung. Im Bestandsbau, wie zum Beispiel dem Geschosswohnungsbau, kann die tragende Holzdachkonstruktion zwar zunächst die statischen Vorraussetzungen erfüllen, nicht jedoch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an eine harte Bedachung. Durch den Aufbau einer intensiven Dachbegrünung wird sie einer harten Bedachung gerecht, weil die Substratschicht ausreichend dick hergestellt wird.
Damit eine extensive Dachbegrünung den Vorgaben der Berliner Bauordnung entspricht und keine Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bestehen, muss sie verschiedene Vorgaben erfüllen, um als harte Bedachung zu gelten. Auf Grundlage der DIN 4102-4 in Abschnitt 11.ff. kann ein Nachweis nach Technischer Regel durch diese Maßnahmen erbracht werden:
Die organischen Bestandteile der Substratschicht weisen maximal 20 Gewichtsprozent aus und die Substratschicht ist mindestens drei Zentimeter dick. Ist dies nicht gegeben, ist ein Nachweis zu führen.
Es werden vor Dachflächenöffnungen sowie vor Wänden mit Öffnungen Streifen hergestellt, die mindestens 50 Zentimeter breit sind und zum Beispiel aus Kies oder Betonplatten bestehen. Ausnahme: Die Brüstung oder Wandöffnung liegt mehr als 80 Zentimeter über der Oberkante des Substrats.
Große Gründachflächen müssen mindestens alle 40 Meter in Brandabschnitte gegliedert werden. Dafür können vegetationslose Streifen gebildet werden, die mindestens einen Meter breit sind und zum Beispiel aus Kies oder Betonplatten besteht. Alternativ können in der Achse der Brandwand Aufkantungen aus nichtbrennbaren Baustoffen von mindestens 30 Zentimeter Höhe hergestellt werden oder die Brandwand ragt mindestens 30 Zentimeter über die Oberkante der Vegetationsschicht hinaus.
Fazit: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und zunehmender Wetterextreme ist es sinnvoll, die Anzahl begrünter Dächer in Berlin deutlich zu erhöhen. Während intensive Dachbegrünungen als Bedachungen gelten, die widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sind, müssen extensive Begrünungen so ausgebildet werden, dass keine Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bestehen. Dann steht einer Dachbegrünung nichts im Weg.
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