Wo sonst gebadet wird wie im antiken Rom, sind momentan Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz unterwegs: Im denkmalgeschützten Stadtbad Neukölln in Berlin stehen anlagentechnische Änderungen an, welche die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes erforderlich machen. Verantwortlich für die Umsetzung des Konzeptes ist Tarelkin Brandschutz.
Einst war es eines der größten Badehäuser Europas: Das 1914 eröffnete Stadtbad Neukölln bot seinen Besuchern je eine Schwimmhalle für Männer und Frauen, einen Saunabereich und eine Bibliothek. Körperhygiene, Badespaß und Bildung vereint unter einem Dach – damals für die Einwohner Berlins ein überaus attraktives Angebot. Zudem orientierte sich die Gestaltung des Bades an römisch-griechischen Thermen und bietet deshalb bis heute einen großartigen Anblick.
Am Puls der Zeit
In den vergangenen Jahrzehnten wurde das Stadtbad immer an veränderte Nutzungsbedingungen und aktuelle Gesetze und Verordnungen angepasst. Derzeit betrifft es die Lüftungsanlage, die ausgetauscht und modernisiert werden soll. Um zu wissen, wann, wie und wo baulich geschottet werden muss, ist ein Brandschutzkonzept erforderlich.
Brandschutzkonzept für das Stadtbad: Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung
Im Vergabeverfahren konnte sich das Sachverständigenbüro Tarelkin Brandschutz durchsetzen und ist nun mit der Bestandsaufnahme beschäftigt: Dazu gehört unter anderem der Besuch des Bauaktenarchivs, um Unterlagen und Dokumentationen zu sichten, welche die Grundlage für den Nachweis bilden.
Untersuchung des Baubestands
Nach Erstellung des Brandschutzkonzeptes steht die Umsetzung der Maßnahmen im Vordergrund. Tarelkin Brandschutz unterstützt bei der Prüfung der denkmalgeschützten Öffnungsabschlüsse, damit diese im Stadtbad Neukölln weiterhin genutzt werden können. Eine Ertüchtigung der Abschlüsse kann hier notwendig werden.
Darüber hinaus werden sämtliche, für den Brandschutz relevante Abschlüsse, Schottungen und andere brandschutztechnische Maßnahmen auf ihre Richtigkeit oder weiterführende Verwendung untersucht sowie Handlungsempfehlungen abgeleitet. Dabei spielt auch der Denkmalschutz eine Rolle, denn das primäre Ziel ist der Erhalt der Bausubstanz.
Abstrakt oder konkret?
So ist zunächst das allgemeine (bauordnungsrechtliche) Schutzziel zu beachten, und im Weiteren die schutzzielorientierte Risikobetrachtung niederzuschreiben. Im Brandschutzkonzept wird die Bausubstanz auf die konkrete und die abstrakte Gefahr hin untersucht. Die konkrete Gefahr bezieht sich auf die Schädigung von Leben und Gesundheit, die abstrakte Gefahr auf eine Rechtsverletzung oder eine nicht vorhandene Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.
Kataloge und weiterführende Maßnahmen
All diese Gegebenheiten, fließen in einen Katalog aus Maßnahmen zu erstellen, während parallel dazu die Anlagentechnik erneuert wird.
Wie es weitergeht, lesen Sie demnächst.
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